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Aktuelle Entwicklungen rund um die DSGVO

Neue Urteile, Leitlinien und was sie für Ihr Unternehmen bedeuten.

Künstliche Intelligenz, neue europäische Leitlinien und gezielte Prüfungen der Aufsichtsbehörden: Der Datenschutz bleibt in Bewegung. Für Unternehmen stellt sich dabei vor allem eine praktische Frage: Welche Entwicklungen betreffen den eigenen Betrieb und wo besteht Handlungsbedarf? Wir geben einen Überblick über ausgewählte aktuelle Schwerpunkte und ihre Bedeutung für die Unternehmenspraxis.

Transparenz steht 2026 im Mittelpunkt

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat im März 2026 eine europaweit koordinierte Prüfaktion zu Transparenz und Informationspflichten gestartet. Insgesamt beteiligen sich 25 Datenschutzaufsichtsbehörden. Im Fokus stehen die Anforderungen der Artikel 12, 13 und 14 DSGVO – also die Frage, wie Unternehmen Menschen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren.

Für Unternehmen ist das ein konkreter Anlass, ihre Datenschutzhinweise zu überprüfen. Unsere Empfehlung: Gleichen Sie die Informationen auf Ihrer Website sowie für Beschäftigte, Bewerber und Kunden mit den tatsächlichen Abläufen ab. Werden inzwischen neue Softwarelösungen eingesetzt? Haben sich Dienstleister oder Verarbeitungszwecke geändert? Verstehen die betroffenen Personen, was mit ihren Daten geschieht?

Besonders hilfreich ist ein fester Prüfprozess: Wer einen neuen Dienst einführt, sollte gleichzeitig klären, welche Datenschutzinformationen angepasst werden müssen.

Künstliche Intelligenz braucht eine nachvollziehbare Datenschutzprüfung

KI-Anwendungen unterstützen Unternehmen beim Schreiben, Analysieren und Bearbeiten von Kundenanfragen. Sobald dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, stellen sich Fragen nach der Rechtsgrundlage und dem Schutz der betroffenen Personen.

Bereits in seiner Stellungnahme zu KI-Modellen vom Dezember 2024 hat der EDSA klargestellt: Ein KI-Modell ist nicht automatisch anonym. Außerdem kann ein berechtigtes Interesse unter bestimmten Voraussetzungen als Rechtsgrundlage infrage kommen. Dafür sind jedoch eine Prüfung des konkreten Interesses, der Erforderlichkeit und eine Abwägung mit den Rechten der Betroffenen notwendig. Eine pauschale Freigabe für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu KI-Zwecken ergibt sich daraus nicht.

Wir empfehlen Unternehmen deshalb, freigegebene KI-Anwendungen und zulässige Einsatzbereiche verbindlich festzulegen. Beschäftigte sollten wissen, welche Informationen sie eingeben dürfen. Vor der Einführung lohnt sich insbesondere ein Blick darauf, ob der Anbieter Eingaben für eigene Trainingszwecke verwendet und welche Möglichkeiten zur Speicherung und Löschung bestehen.

Neue Leitlinien zu Anonymisierung und Web-Scraping

Auch 2026 entwickelt der EDSA seine Orientierungshilfen weiter. Die Leitlinienentwürfe zur Anonymisierung und zum Web-Scraping im Zusammenhang mit generativer KI befinden sich aktuell in öffentlicher Konsultation. Stellungnahmen können bis zum 30. Oktober 2026 eingereicht werden. Die Dokumente sind damit noch nicht als endgültige Fassungen zu behandeln.

Diese Themen sind insbesondere für Unternehmen relevant, die große Datenbestände auswerten, KI entwickeln oder Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen nutzen. Unsere Empfehlung: Dokumentieren Sie die Herkunft und den vorgesehenen Verwendungszweck solcher Daten. Lassen Sie außerdem prüfen, ob eine behauptete Anonymisierung für den jeweiligen Anwendungsfall tatsächlich tragfähig ist.

Auch die Durchsetzung der DSGVO wird weiter konkretisiert

Seit September 2026 stehen zusätzlich neue Leitlinienentwürfe zum Verhältnis von Geldbußen und anderen Abhilfebefugnissen der Aufsichtsbehörden zur Diskussion. Die Konsultation läuft bis zum 13. November 2026. Dabei geht es um die Anwendung bestehender Aufsichtsbefugnisse; der Entwurf selbst schafft keine neuen gesetzlichen Bußgeldtatbestände.

Für die betriebliche Praxis empfehlen wir, Datenschutzmaßnahmen regelmäßig auf ihre tatsächliche Wirksamkeit zu prüfen. Können Anfragen betroffener Personen zuverlässig zugeordnet werden? Sind Zuständigkeiten bei Datenschutzvorfällen bekannt? Werden erkannte Schwachstellen behoben und die Maßnahmen dokumentiert?

Was Unternehmen jetzt konkret angehen können

Aus diesen Entwicklungen ergeben sich sinnvolle nächste Schritte:

  1. Datenschutzhinweise abgleichen: Stimmen die Informationen mit den tatsächlich eingesetzten Diensten und Abläufen überein?
  2. KI-Nutzung regeln: Anwendungen erfassen, Einsatzbereiche prüfen und Beschäftigte unterweisen.
  3. Datenbestände überprüfen: Herkunft, Verwendungszwecke und Annahmen zur Anonymisierung hinterfragen.
  4. Abläufe erproben: Den Umgang mit Betroffenenanfragen und Datenschutzvorfällen anhand konkreter Beispiele durchspielen.
  5. Verantwortlichkeiten festlegen: Regelmäßige Prüfungen und die Umsetzung notwendiger Anpassungen eindeutig zuordnen.

Sie möchten wissen, welche dieser Entwicklungen für Ihr Unternehmen relevant sind? Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Datenschutz zu überprüfen, Handlungsbedarf zu erkennen und passende Maßnahmen in Ihren Arbeitsalltag zu integrieren. Sprechen Sie uns an.

Diesen Beitrag gibt es auch auf Englisch

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